22 Uhr? Danke! Nicht mit uns!
Der Grafflmarkt am 16./17. 9. 2016 fand erstmals ohne uns statt.
Der Altstadtverein Fürth hat vor vielen Jahren den überregional bekannten und beliebten Grafflmarkt in der Fürther Altstadt ins Leben gerufen und sorgt seit dem mit hohem ehrenamtlichen Engagement für eine attraktive Markausrichtung rund um den Waagplatz. Neben einem vielfältigen gastronomischen Angebot, verleiht der Altstadtverein seine Bühne, organisiert die Musik am Waagplatz und stellt seine Räumlichkeiten in der Freibank der Security zur Verfügung, die den Markt überwacht.
Dies hat all die Jahre relativ reibungslos und in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth funktioniert.
Nachdem einige wenige Anwohner der traditionsreichen Wirtshauskultur in der Altstadt den Kampf angesagt haben und zum großen Leidwesen der Stadtgesellschaft die Fürther Stadtgeselligkeit Schaden zu nehmen droht, sind auch und viele andere Feste und Veranstaltungen im Focus der „geistigen Unruhestifter“ gelangt.
Die Politik hat es leider zugelassen, dass solchen Quertreibern mit der TA Lärm und anderen Lärmschutzvorschriften rechtliche Instrumente in die Hand gegeben wurden, mit denen sie ihre Klagelust ausleben können und die es unserer Justiz schwer machen, auf Klagen ein angemessenes und für die breite Mehrheit der Bürger nachvollziehbares Urteil zu sprechen.
Die Stadt Fürth hat nun ein Urteil zu einer Klage eines einzigen Anwohners am Waagplatz umgesetzt und einen Bescheid erlassen, in dem gefordert wurde,
- dass die Musik am Waagplatz um 22.00 aufhören muss zu spielen,
- dass der Altstadtverein nur bis 22.00 Getränke und Speisen ausgeben darf und gleichzeitig bis 22.00 die gesamten Ausschankutensilien inkl. Gläser u.a. weggeräumt und die Bänke hochgestellt sein müssen,
- das auch in den Räumlichkeiten jeder Verkauf von Getränken und Speisen an Gäste eingestellt sein muß und zuletzt
- dass kein Gast nach 22.00 noch Getränke oder Speisen auf dem Waagplatz konsumieren darf, die der Altstadtverein ausgegeben hat.
Zuwiderhandeln gegen jede einzelne Vorschrift wird jeweils mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 750,- belegt.
Der Altstadtverein überlässt es jedem selbst zu entscheiden, ob solche Vorschriften in Summe überhaupt praktisch einzuhalten und umzusetzen sind, von der Sinnhaftigkeit dieses Bescheides einmal ganz zu schweigen.
Schweren Herzens hat sich der Altstadtverein Fürth entschieden, unter diesen Umständen auf eine aktive Teilnahme am diesjährigen Grafflmarkt zu verzichten und damit ein Zeichen für den Erhalt der Fürther Fest- und Geselligkeitskultur zu setzen!
Dem Altstadtverein Fürth ist durchaus klar, dass die Versäumnisse der Landespolitik in punkto differenzierter Lärmschutz nun der Kommunalpolitik, in diesem Fall der Stadt Fürth, auf die Füße fallen und die Stadt Fürth die bereits gesprochenen Urteile mit diesem Bescheid zum jetzigen Grafflmarkt nur umsetzt. Ein Verstecken hinter der Justiz kann es unserer Meinung aber für die Stadt Fürth nicht geben und auch Sympathiebekundungen mit Wirten und Festveranstaltungen alleine reichen unserer Meinung nicht aus. Der Altstadtverein Fürth fordert die Stadt Fürth auf, Ihre Bemühungen in Richtung differenzierter Lärmschutzvorschriften auf Ebene der Landes- und mitunter auch Bundespolitik deutlich zu intensivieren.
Sollte die Stadt Fürth mit diesen Bemühungen erfolgreich sein und eine Bewirtung am Waagplatz unter vernünftigen Bedingungen wieder möglich sein, wird der Altstadtverein Fürth und seine sämtlich ehrenamtlich tätigen Mitglieder den Grafflmarkt wie all die Jahre früher tatkräftig unterstützen.
Am nächsten Grafflmarkt wird es keinerlei öffentlichen Ausschank geben und auch die musikalische Unterhaltung wird nicht mehr vom Altstadtverein organisiert werden. Stattdessen beabsichtigen wir , auch die Grafflmarkt – Besucher vor Ort darüber zu informieren, warum sich der Altstadtverein an diesem Grafflmarkt nicht beteiligen kann. Dazu ist geplant , Informationsplakate und ein größeres Banner aus- bzw. aufzuhängen. Motto wird sein: „Danke Herr „Anwohner“ – 22.00 – Nicht mit uns!“